AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der MAE MI Fahrservice Sven Mielke (nachfolgend MAE MI genannt) 

1. Allgemeines 
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen MAE MI und den Nutzern der von MAE MI angebotenen Beförderungsleistungen (im folgenden Kunde genannt), der Personen- und Sachbeförderung gelten die unten aufgeführten AGB. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht, ist in den Fahrzeugen von MAE MI zur Einsichtnahme vorhanden. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB, oder schriftliche Einzel- und Sondervereinbarungen bei Vertragsabschluss. Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung.

2. Vertragsabschluss 
MAE MI nimmt Beförderungsaufträge mündlich, telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über WhatsAPP entgegen. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn MAE MI diesen Auftrag schriftlich bestätigt hat. Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck- Schreib- oder Rechenfehlers erfolgt sein, behält sich MAE MI den Rücktritt vor. 

3. Rücktritt und Kündigung durch den Kunden 
3.1 Der Kunde hat das Recht bis zu 7 Kalendertagen vor vereinbartem und bestätigtem Beförderungstermin vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt wird durch die MAE MI schriftlich, per E-Mail oder Postalisch bestätigt. Durch diese Bestätigung wird der Kunde von der Verpflichtung befreit, dass vereinbarte Beförderungsentgelt zu zahlen.
3.2 Zwischen 7 Tagen und 5 Tagen vor vereinbartem und bestätigtem Beförderungstermin können dem Kunden 10% des vereinbarten Beförderungsentgeltes in Rechnung gestellt werden.
3.3 Bis zu 48 Stunden vor Fahrtantritt des Fahrers zum Bereitstellungsort ist der Kunde verpflichtet 30% des vereinbarten Beförderungsentgeltes an den Auftragnehmer MAE MI zu zahlen.
3.3 Bis zu 24 Stunden vor Fahrtantritt des Fahrers zum Bereitstellungsort ist der Kunde verpflichtet 50% des vereinbarten Beförderungsentgeltes an den Auftragnehmer MAE MI zu zahlen.
3.4 Bei einem späteren Rücktritt ist der Kunde verpflichtet das vereinbarte Beförderungsentgelt an den Auftragnehmer MAE MI zu zahlen.
3.5 Kündigt der Kunde nach Beginn der Leistungserbringung, aufgrund eines Umstandes den MAE MI nicht zu verantworten hat, so ist dieser Verpflichtet dem Auftragnehmer MAE MI die bis dahin erbrachte Leistung und eine Entschädigung für den Ausfall in Höhe des vereinbarten Beförderungsentgeltes zu zahlen.
3.6 Kündigt der Kunde nach Beginn der Leistungserbringung, aufgrund eines Umstandes den er nicht zu verantworten hat (Nachweispflichtig gegenüber der MAE MI ist der Kunde), so ist dieser verpflichtet dem Auftragnehmer MAE MI die bis dahin erbrachte Leistung und eine Entschädigung für den Ausfall in Höhe der entstandenen Kosten zu zahlen.

4 Rücktritt und Kündigung durch MAE MI
4.1 MAE MI ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, wenn außergewöhnliche Umstände dies erfordern.
 Außergewöhnliche Umstände liegen zum Beispiel vor bei Naturkatastrophen, mit der sicheren Beförderung nicht zu vereinbarender Wetterbedingungen, aufgrund kurzfristiger Erkrankung kein geeignetes Fahrpersonal zur Verfügung steht, ein technischer Defekt am Fahrzeug keine sichere Beförderung zulässt.
4.2 MAE MI vertreten durch sein Fahrpersonal ist berechtigt einen Vertrag zu kündigen, wenn:
 - der Kunde gegen seine Pflichten aus diesen AGB verstößt
 - der Kunde die Fahrt, ohne Rücktritts- oder Kündigungserklärung nicht antritt
 - der Kunde sich so verhält, dass eine Gefahr für das Material oder Personal besteht oder andere drohen geschädigt oder verletzt zu werden
 In diesen Fällen ist MAE MI dazu berechtigt dem Kunden den vollen vereinbarten Betrag in Rechnung zu stellen.

5 Preise 
5.1 Alle Preisangaben gegenüber Endverbrauchern sind in EURO und einschließlich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe angegeben. Gewerbetreibenden werden auf Anfrage Netto-Preise genannt. 
5.2 Nicht enthalten sind mögliche Verkehrswegenutzungsgebühren wie Fähren, Tunnelgebühren etc. diese werden dem Kunden in Rechnung gestellt
5.3 Spesen fallen nur bei einer Lenkzeit von mehr als 8 Stunden an. 
5.4 Die MAE MI erstellt dem Kunden ein Angebot mit Festpreisen. Akzeptiert der Kunde das vorgeschlagene Beförderungsentgelt so bestätigt er dies durch Unterschrift auf dem Angebot und sendet dies an MAE MI zurück.
5.5 Zusatzleistungen während der Auftragsausführung können auch vom Fahrtteilnehmer während der Fahrt beauftragt werden. Dies wird schriftlich festgehalten und dem Fahrtteilnehmer direkt in Rechnung gestellt.
5.6 Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und vereinbarten Fahrtbeginn mehr als 1 Monat liegt. Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne oder Materialkosten, so ist MAE MI berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.

6 Fälligkeit und Zahlung, Verzug und erweitertes Pfandrecht 
6.1 Der Fahrpreis ist sofort nach Erbringung fällig und wird in bar erhoben.
6.2 Der Fahrpreis kann auch durch den Kunden vor Fahrtantritt per Überweisung entrichtet werden.
6.3 MAE MI behält sich grundsätzlich das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen. Ausgenommen davon sind Aufträge, für die eine anderslautende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. 
6.4 Zahlung auf Rechnung ist möglich, wenn vertraglich vereinbart.
6.5 Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der leistungsbezogenen Rechnung zu leisten. Abzüge oder abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 
6.6 Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn MAE MI über den Betrag unbeschränkt verfügen kann. Scheckzahlungen gelten erst nach vorbehaltsloser Einlösung als Zahlung. 
6.7 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist MAE MI berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. Falls MAE MI nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist MAE MI berechtigt, auch diesen geltend zu machen (§ 288/III BGB).
6.8 Verzugskostenpauschale / Mahngebühren
6.8.1 MAE MI behält sich das Recht vor, ab der ersten Mahnung nach Zahlungsverzug eine Verzugskostenpauschale zu fordern:
 1. Mahnung: 6,00 EUR
2. Mahnung 10,00 Euro
3. Mahnung 15,00 Euro
6.9 MAE MI steht wegen eigener Forderung (–en) aus Beförderungen ein Pfandrecht an überlassenen oder auf Grund von Beförderungen in den Besitz von MAE MI gelangten Gegenständen zu. MAE MI ist berechtigt, gepfändete Gegenstände auch zur Befriedigung von Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden zu verwerten. MAE MI ist berechtigt, gepfändete Gegenstände 14 Tage nach deren Pfändung zu einem angemessenen Preis zu veräußern und die damit erzielte Einnahmen zur Begleichung der offenen Schuld des Kunden zu verwenden, falls dieser die offene Forderung nicht zuvor begleicht. Im Falle einer Pfandnahme ist MAE MI berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von € 40,- zu erheben. 

7. Beförderung von Personen und Sachen 
7.1.1 Die Kunden von MAE MI haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrers und des Fahrzeugs, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird. 
7.1.2 Kunden tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher, minderjähriger sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder sich in ihrer Begleitung befindliche minderjährige die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Kunden sind verpflichtet zu prüfen, ob ein Öffnen einer Tür gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachten Schäden. 
7.1.3 Die Auswahl und Ausstattung des Beförderungsfahrzeuges ist MAE MI freigestellt. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse bei der Bestellung und bei Fahrtantritt hinzuweisen.
7.1.4 Für Terminfahrten zum Flughafen, Bahnhof, Hafen oder Abholung ab Flughafen, Bahnhöfen oder Schiffen wird eine bestimmte Abholzeit vereinbart. In diesen Fällen müssen MAE MI Fahrplanänderungen durch den Kunden so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass zwischen den Parteien gegebenenfalls eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann. Andernfalls haftet der Kunde für MAE MI entstehende Schäden. Abholung vom Flughafen und Bahnhof können sich, sofern keine Abholzeit vereinbart wurde, auch auf die Ankunft bestimmter Flüge / Züge beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, MAE MI die genauen Flug- bzw. Zugdaten, insbesondere die Flug- bzw. Zugnummer, mitzuteilen. Vertraglich geschuldet ist stets die Abholung zur vorher vereinbarten Zeit, es sei denn, der Kunde teilt MAE MI die geänderte Ankunftszeit rechtzeitig mit.
7.1.5 Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung befindliche Tiere befinden sich auch während der Beförderung in der Obhut der Kunden, auch wenn MAE MI bei der sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich ist. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer, Fahrzeug oder Dritter geladen werden können, können solche Gegenstände oder Tiere von der Beförderung ausgeschlossen werden. 
7.1.6 Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Nahrungsmitteln oder Alkohol ist während der Fahrt ohne das ausdrückliche Einverständnis von MAE MI untersagt. Das Rauchen in den Fahrzeugen ist verboten. 
7.1.7 Bei Übernahme von zum Transport geeigneter Sachen wird MAE MI diese nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit prüfen. Hierzu hat der Kunde bei Übernahme einer entsprechenden schriftlichen Übernahmebestätigung vorzulegen. Sachen werden von MAE MI in geeigneter Form geladen und gesichert. Zeigt sich bei der Auslieferung des Transportgutes am Fahrziel eine Mindermenge oder ein Mangel gegenüber der bestätigten Übernahmebestätigung, ist dies MAE MI direkt bei Anlieferung schriftlich anzuzeigen. 

8. Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung 
8.1 Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck etc. ist von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des Transportes durch MAE MI in sachgerechter Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung natürlichem Verschleiß. Auch Lackbeschädigungen von durch MAE MI transportierten Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen etc. können auch bei sachgemäßer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind ebenfalls als natürlicher Verschleiß zu betrachten. 
8.2 Beförderungsgut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von jeder Gewährleistung ausgeschlossen, sofern nicht vor Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch MAE MI gegengezeichnet wurde.
8.3 Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind MAE MI umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen. 
8.4 Die für Substanzschäden nach § 429 HGB und für die Schadensfeststellungskosten gem. § 430 HGB ist begrenzt auf 8,33 SZR (Sonderziehungsrecht des internationalen Währungsfonds) für jedes Kilogramm des Rohgewichts der gesamten Sendung, § 431 Abs. 1 HGB. Rohgewicht bedeutet das Gewicht des Transportgutes plus Gewicht der Verpackung.
8.5 Die Kunden tragen die Verantwortung für jedwede Körper- und Sachschäden, die sich aus dem eigenen Genuss von Nahrungsmitteln im Fahrzeug ergeben, auch wenn ihnen dieser Genuss durch MAE MI gestattet wurde. 
8.6 MAE MI haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrten oder Ankunft am Fahrziel entstehen nur, wenn: 
- die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- und / oder Ankunftszeit zwischen MAE MI und dem Kunden rechtzeitig zuvor vereinbart wurde und 
- die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvorhersehbare technische Mängel, Verkehrsstaus, Unfälle oder aus Gründen entsteht, die im Bereich des Kunden liegen.
MAE MI haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch Staus unberücksichtigt gelassen hat. Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbinden diesen nicht von seiner Leistungspflicht. 
8.7 Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach der vereinbarten Leistungserbringung schriftlich geltend gemacht werden. 
8.8 Die Haftung von MAE MI für Sachschäden gegenüber jeder beförderten Person ist ausgeschlossen, wenn der Schaden 1.000 Euro übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
8.9 Bucht eine Betreuungseinrichtung, ein Betreuer oder eine sonstige, zur Aufsicht über eine unter Betreuung stehende Person berufene natürliche Person / Einrichtung für die unter Betreuung stehende Person eine Beförderung, so ist MAE MI über diesen Umstand zu unterrichten. Die buchende Stelle / Person haftet dann für alle Schäden, welche die beförderte, unter Betreuung stehende Person während der Beförderungsleistung oder in Zusammenhang mit dieser Leistung MAE MI zufügt. 
8.10 Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- und Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, welche durch Begleitpersonen des Kunden entstehen, welche entweder minderjährig sind oder unter Betreuung stehen, von vom Kunden mitgeführten Tieren oder durch vom Kunden mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche aus gesundheitlichen Gründen des Kunden oder durch dessen Fahrlässigkeit am Eigentum von MAE MI oder dritten Personen entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird MAE MI neben der Schadensbeseitigungskosten auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, welche z. B. durch die Lüftung und Trocknung eines beschädigten Transportfahrtzeuges entstehen. 

9. Datenschutz 
9.1 MAE MI erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu, sofern diese nur zu Zwecken von Vertragsdurchführung und Information über Leistungen von MAE MI erfolgt.

10. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand 
Es gilt grundsätzlich deutsches Recht. Erfüllungsort für alle Leistungen von MAE MI ist 21493 Schwarzenbek. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit MAE MI ist 21493 Schwarzenbek. 

11. Salvatorische Klausel 
 Sollten Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar oder ihre Rechtswirksamkeit bzw. Durchführbarkeit später verlieren, so ist hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Entsprechendes gilt, sofern sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind sich darüber einig, dass an Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was dem Willen der Parteien entspricht oder nach Sinn und Zweck der Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist, Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten. 

Mit der Annahme des Angebotes erkennt der Kunde die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ an.

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